
Haftung & Recht für Gewerbe
– Absicherung für Ihr Unternehmen
Schützen Sie Ihr Unternehmen mit maßgeschneiderten Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen.
Wir sorgen dafür, dass Sie rechtlich und finanziell abgesichert sind.
Betriebshaftpflicht-versicherung
Vor Haftungsrisiken können Sie sich und Ihr Unternehmen optimal mit einer Betriebshaftpflichtversicherung schützen. Das Bürgerliche Gesetzbuch legt fest: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“
Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz für alle Aktivitäten, die dem Geschäftszweck dienen. Neben dem Inhaber sind auch die Mitarbeiter abgesichert. Sie greift beispielsweise, wenn durch Montagefehler Folgeschäden beim Kunden entstehen oder wenn während der Arbeit Unbeteiligte geschädigt werden.

Für Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung, wie Architekten, Steuerberater oder Ärzte, ist der Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Selbstständige in beratenden Berufen, die durch Fehlberatungen Vermögensschäden bei ihren Kunden verursachen könnten, sollten eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Betracht ziehen.
Zusätzlich sichert eine Umwelthaftpflichtversicherung Risiken durch Umweltschäden ab. Schäden, die durch fehlerhafte Produkte oder gelieferte Waren entstehen, werden hingegen von einer Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt, da diese nicht im Schutz der klassischen Betriebshaftpflicht enthalten sind.

Gewerbe-Rechtsschutz
Für Unternehmen und Selbstständige können gerichtliche Auseinandersetzungen ein erhebliches finanzielles Risiko bedeuten, da die Kosten häufig den Streitwert übersteigen. Unternehmer oder Geschäftsführer sind zudem deutlich häufiger in Rechtsstreitigkeiten verwickelt als Angestellte.
Eine Gewerbe-Rechtsschutzversicherung bietet eine wirksame Absicherung gegen diese Risiken.Der Umfang des Versicherungsschutzes lässt sich flexibel anpassen. Abgedeckt werden können unter anderem Auseinandersetzungen im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht oder Mietrecht.
Vermögensschaden-
Haftpflicht
Vermögensschäden, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit entstehen, müssen in der Regel vom Unternehmer oder Selbstständigen selbst getragen werden. Da diese Berufsgruppen ein hohes Risiko tragen, ist es sinnvoll, sich mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gegen entsprechende Schadenersatzansprüche abzusichern.Im beruflichen Alltag können Fehler zu erheblichen Vermögensschäden führen, für die der Unternehmer oder Selbstständige haftbar gemacht wird. Besonders bei Tätigkeiten, die vermögensbezogene Sorgfaltspflichten erfordern, können solche Schäden die berufliche Existenz gefährden und im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin führen.
Typische Beispiele für gefährdete Berufsgruppen sind Ärzte, Architekten, Steuerberater oder Rechtsanwälte. Aber auch im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten können durch fehlerhafte Entscheidungen Vermögensschäden entstehen.

Im Schadensfall übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die Haftpflichtansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dabei reguliert sie nur tatsächlich begründete Ansprüche. Zum Versicherungsumfang gehört häufig auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche, wodurch eine passive Rechtsschutzfunktion integriert ist. Dies bietet den Versicherten zusätzlichen Schutz vor ungerechtfertigten Forderungen.

Veranstaltungshaftpflicht
Als Veranstalter tragen Sie die volle Verantwortung für die Sicherheit von Teilnehmern und Besuchern bei Festumzügen, Märkten, Konzerten, Tagungen, Kongressen, Sportevents und anderen Veranstaltungen. Gerade bei öffentlichen Events sind Schadensfälle keine Seltenheit. Werden Menschen verletzt oder Gegenstände beschädigt, haften Sie als Veranstalter auch finanziell. Deshalb ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie deckt Sach- und Personenschäden ab, die durch aktiv Mitwirkende oder auch durch Besucher verursacht werden.
Die Veranstaltungshaftpflicht schützt vor Schadenersatzforderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme. Versichert ist nicht nur die eigentliche Veranstaltung, sondern auch die Auf- und Abbauarbeiten davor und danach. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Art und der Besucherzahl der Veranstaltung.
Ein wichtiger Hinweis: Wenn Sie Räumlichkeiten für Ihre Veranstaltung anmieten, stellen Sie sicher, dass Ihre Veranstaltungshaftpflicht auch Mietsachschäden abdeckt. Dies verhindert unangenehme Überraschungen bei möglichen Schäden an den gemieteten Objekten.
Kautionsversicherung
Eine Kautionsversicherung ist häufig eine kostengünstigere Alternative zur klassischen Bankbürgschaft. Unternehmer, beispielsweise im Baugewerbe, Maschinen- oder Anlagenbau, sehen sich oft mit der Forderung eines Sicherheitseinbehalts konfrontiert. Dieser dient dazu, den Auftraggeber vor finanziellen Schäden zu schützen, falls der Auftrag nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt wird.
Bei einer Kautionsversicherung übernimmt der Versicherer die Bürgschaft in Höhe des Sicherheitseinbehalts und stellt dem Auftraggeber eine Bürgschaftsurkunde als Nachweis aus.

Ein großer Vorteil der Kautionsversicherung liegt darin, dass sie meist günstiger ist als eine Bankbürgschaft von der Hausbank.
Die Liquidität ihres Unternehmens bleibt erhalten
Die Kautionsversicherung greift nicht auf Ihre Kreditlinie zu, es ist keine Hinterlegung von Geld notwendig, und die Liquidität Ihres Unternehmens wird nicht beeinträchtigt. Dies verschafft Ihnen als Auftragnehmer einen erweiterten finanziellen Spielraum. In der Regel sind keine zusätzlichen Sicherheiten erforderlich, jedoch prüft der Versicherer vor Vertragsabschluss die Bonität Ihres Unternehmens.
Kautionsversicherer bieten flexible Lösungen, die sich sowohl für Existenzgründer als auch für kleine und mittelständische Unternehmen eignen. So können Sie Ihren Sicherheitseinbehalt wirtschaftlich absichern, ohne die finanziellen Ressourcen Ihres Unternehmens unnötig zu belasten.
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