
Pflegevorsorge
– Absicherung für den Pflegefall
Vorsorge für den Pflegefall:
Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen zur finanziellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit
– damit Sie und Ihre Familie sorgenfrei bleiben.
Pflegetagegeld-
versicherung
Schützen Sie sich mit einer Pflegetagegeldversicherung
Bei Pflegebedürftigkeit können monatlich hohe Kosten entstehen, die oft aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, da die gesetzliche Pflegeversicherung in der Regel nicht ausreicht. Eine Pflegetagegeldversicherung hilft, die finanzielle Lücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und den tatsächlichen Pflegekosten zu schließen. Am besten sichern Sie sich diese private Vorsorge bereits in jungen und gesunden Jahren. Dadurch vermeiden Sie Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge aufgrund bestehender Vorerkrankungen und profitieren von günstigeren Beiträgen.

Private Pflegevorsorge ist enorm wichtig
Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt Ihnen im Pflegefall einen festgelegten Betrag pro Tag, sobald Sie ambulante oder stationäre Pflege benötigen. Die Höhe des Tagessatzes legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest. Die Leistungen sind nach Pflegegraden gestaffelt, wobei die maximale Auszahlung ab Pflegegrad 5 erfolgt. Kundenfreundliche Versicherer bieten Flexibilität und zahlen unabhängig davon, ob die Pflege in einem Heim durch professionelle Kräfte oder zu Hause durch Angehörige oder mobile Pflegedienste erfolgt.

Geförderte Pflegetagegeldversicherung
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ergänzen
Im höheren Alter besteht für jeden das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Bereits heute sind mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland als pflegebedürftig eingestuft. Zwar übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für ambulante oder stationäre Pflege, doch diese Leistungen reichen oft nicht aus. Ein Platz im Pflegeheim kostet beispielsweise rund 3.000 Euro monatlich, wobei Pflegebedürftige selbst im günstigsten Fall etwa die Hälfte davon selbst tragen müssen.
Durch den Abschluss einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung können Sie sich und Ihre unterhaltspflichtigen Angehörigen vor diesen hohen Eigenanteilen schützen.
Hinweis:
Pflege-Bahr-Tarife bieten oft nicht die besten Bedingungen im Vergleich zu anderen Pflegetagegeldtarifen am Markt. Eine sorgfältige Prüfung der Angebote ist daher wichtig. Sollten aufgrund des Gesundheitszustands keine „normalen“ Pflegetagegeldversicherungen möglich sein, können Pflege-Bahr-Tarife eine sinnvolle Alternative darstellen.
Schutz durch die geförderte Pflegetagegeldversicherung
Die private Pflegezusatzversicherung schließt die finanzielle Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten. Seit einigen Jahren wird diese Zusatzversicherung durch den Staat gefördert, der sich mit einem Beitragszuschuss von 5 Euro monatlich (60 Euro jährlich) beteiligt. Diese Förderung ist auch als Pflege-Bahr bekannt. Um den Zuschuss zu erhalten, gelten folgende Voraussetzungen:
- Förderfähig sind Personen, die der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung angehören.
- Die versicherte Person muss über 18 Jahre alt sein.
- Es dürfen keine Pflegeleistungen bezogen worden sein oder aktuell bezogen werden.
- Der Eigenbeitrag für den förderfähigen Tarif muss mindestens 10 Euro monatlich (120 Euro jährlich) betragen.
Pflegerente
Private Pflegerente schließt Ihre Vorsorgelücke
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt häufig nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Pflegebedürftige müssen nicht selten hunderte oder sogar tausende Euro selbst beisteuern. Mit einer privaten Pflegerente können Sie dieses Risiko absichern. Das Prinzip ist simpel: Ab Vertragsbeginn zahlen Sie einen monatlichen Beitrag, und im Pflegefall erhalten Sie eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe.

Über die Pflegerente können Sie frei verfügen Die private Pflegerente wird zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgezahlt. Sie können das Geld nach Ihren Bedürfnissen verwenden, sei es zur Deckung des Eigenanteils im Pflegeheim oder zur Entlohnung von Angehörigen, die Sie zu Hause pflegen. Die volle Pflegerente wird in der Regel ab Pflegegrad 5 gezahlt. In niedrigeren Pflegegraden werden je nach Anbieter und Tarif anteilige Leistungen ausgezahlt. Ein früher Einstieg in die private Pflegerente lohnt sich, da die monatlichen Beiträge bei Abschluss in jungen Jahren deutlich günstiger sind.

Pflegekostenversicherung
Bei Pflegebedürftigkeit auf der sicheren Seite
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt häufig nicht alle anfallenden Kosten im Pflegefall. Mit einer privaten Pflegekostenversicherung können Sie diese Lücke schließen und sich finanziell absichern. Der Versicherer übernimmt einen festgelegten Prozentsatz der Restkosten, die nach den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung übrig bleiben. Diese Unterstützung erhalten Sie für die gesamte Dauer Ihrer Pflegebedürftigkeit. Je nach Anbieter und Tarif können bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils erstattet werden.
Erstattet wird ein hoher Prozentsatz der Pflegekosten
Der vereinbarte Prozentsatz der Pflegekosten wird Ihnen auch dann gezahlt, wenn durch Kostensteigerungen oder Inflation die Pflege zukünftig teurer wird. Allerdings ist die maximale Erstattung pro Kalenderjahr in den meisten Verträgen auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt.
Die Versicherung erstattet die Kosten sowohl für die häusliche Pflege durch Fachpersonal als auch für die teil- oder vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung.
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